Schritt 6: Ombudschaft/Beschwerdestellen ansprechen

An diese Stellen kannst du dich wenden, wenn du Probleme mit dem Jugendamt, deiner Wohngruppe und/oder deiner Pflegfamilie hast. Sie können vermitteln, wenn du das Gefühl hast, dass deine Rechte verletzt werden oder dich ungerecht behandelt fühlst. Bundesweit gibt es aktuell 13 Ombudsstellen für Kinder, Jugendliche und Familien.

Du kannst dich auch dabei beraten lassen, welche Möglichkeiten der Beantragung einer „Hilfe für junge Volljährige“ du hast.

Die Beratung ist kostenlos, anonym und unabhängig vom Jugendamt.

TIPP:

  • Schau auf der Seite ombudschaft-jugendhilfe.de/ombudsstellen/ nach, welche Ombudstelle in deiner Nähe ist. Wenn es in deiner Region keine Ombudstelle gibt, kannst du dich an jede nächstgelegene Ombudstelle wenden. Ruf dort einfach mal an.

Wenn du nachlesen willst, welche Rechte du in der Jugendhilfe hast, kannst du auch das kleine Buch „Rechte haben – Recht kriegen. Ein Ratgeberhandbuch für Jugendliche in Erziehungshilfen“ für 8,95 Euro im Buchhandel kaufen.