Schritt 98: Anwält*in, Beratungshilfe oder Prozesskostenbeihilfe nutzen

Manchmal kommt es zu Problemen, die nur mit der Justiz gelöst werden können. Dann könnte es nötig sein, einen Anwalt um Rat zu fragen.

Eine Stunde Beratung bei Anwält*innen kostet bis zu 190 Euro. Wer diese Kosten nicht selbst tragen kann, kann die sogenannte „Beratungshilfe“ beantragen. Wichtig dazu ist:

  1. Es darf noch nicht zu einem Klageverfahren vor einem Gericht gekommen sein,
  2. Du darfst nur ein „niedriges Einkommen“ haben. Ob du Anspruch auf Beratungshilfe hast, kannst du hier (http://www.pkh-rechner.de/) online berechnen lassen.
  3. Du musst den Antrag beim Amtsgericht stellen.

Wenn du unsicher bist, kannst du auch beim Amtsgericht anrufen und erstmal nachfragen.

Wenn es dazu kommt, dass der Fall vor Gericht landet, kannst du auch „Prozesskostenbeihilfe“ in Anspruch nehmen. Damit würde ein*e Anwält*in bezahlt werden können.

 

Links:

Die Stiftung Warentest hat einen guten Überblick zur Frage, wie du einen Anwalt oder eine Anwältin finden kannst: https://www.test.de/Gewusst-wie-Anwalt-finden-1804984-0/

Einen Antrag auf einen Beratungshilfeschein kannst Du hier ausdrucken: https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

Eine gute Übersicht über alle Gerichte in Deutschland findest Du hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_deutscher_Gerichte