Schritt 1: Willst du wirklich ausziehen?

Wir gehen davon aus, dass Du aktuell in einer Wohngruppe oder bei Pflegeeltern lebst. Vielleicht bist Du 17 Jahre alt oder auch älter. Irgendwie ist das Thema Auszug aufgekommen. Vielleicht hat man Dir gesagt, dass Du mit 18 Jahren ausziehen musst aus der Jugendhilfe. Das muss nicht sein!

Du hast grundsätzlich die Möglichkeit, auch länger in einer Einrichtung oder bei Pflegeeltern zu leben, wenn Du Dich noch nicht bereit dafür fühlst, auszuziehen. Dann musst Du selbst einen Antrag stellen auf Hilfe zur Erziehung nach § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige). In dem Antrag solltest Du schreiben, in welchen Bereichen Du noch Hilfe brauchst und warum diese Hilfe in einer Einrichtung oder bei den Pflegeeltern am besten geleistet werden kann.

Aber auch wenn Du tatsächlich ausziehen willst, dann hast Du noch Anspruch auf Hilfe in ambulanter Form (also z.B. in Deiner eigenen Wohnung oder in Treffen mit einem_einer Betreuer_in.). Auch diese Hilfe kannst Du beim Jugendamt beantragen. Dazu später mehr.

TIPP: Lass Dich nicht dazu drängen auszuziehen, wenn Du Dich noch nicht bereit fühlst dafür. Überlegt, ob Du wirklich ausziehen willst und wo Du noch Hilfe brauchen kannst. Du kannst dazu auch eine Ombudstelle einschalten, die Dir helfen können, einen Antrag auf Hilfe zu stellen.

Falls du doch zu dem Entschluss kommst auszuziehen, gibt es in Supermärkten wie Rewe oder Lidl  auch immer die Möglichkeit, sich kostenfrei Bananenkisten zu holen. Diese kannst du dann als Umzukskisten verwenden.

Frag auch Freunde und Bekannte, ob sie dir bei einen Umzug helfen würden.

Wichtig ist auch zu schauen, brauche ich alles aus meiner Wohnung oder sollte ich lieber etwas aussortieren.