Durch die Krankenversicherung bist du für alle anfallenden medizinischen Behandlungskosten versichert. Sie ist in Deutschland Pflicht.
Solange du Schüler*in, oder Student*in bist, kannst du bis zu deinem 25. Geburtstag familienversichert sein.
Wenn du selbst krankenversichert bist (als Auszubildende*r, oder Berufstätige*r) kannst du bei geringem Einkommen (oder ALG 2) eine Zuzahlungsbefreiung für Medikamente und Leistungen bei deiner Krankenkasse beantragen.
TIPP: Wenn sich etwas an deinem Einkommens- oder Beschäftigungsverhältnis ändert, nimm Kontakt zu deiner Krankenkasse auf, weil du klären musst, wie du in Zukunft versichert bist.