Wer in einer eigenen Wohnung wohnt, muss viele Verträge abschließen. Es ist nach unserer Erfahrung sinnvoll, wenn du Dir angewöhnst, alle Verträge genau zu lesen. Von allen Verträgen kannst du prinzipiell zurücktreten, wenn es im Vertrag geregelt ist. Also ließ immer genau das Kleingedruckte. Nicht immer hast du ein allgemeines Rücktrittsrecht. Das gilt nur, wenn die im Vertrag vereinbarte Leistung gar nicht oder anders als vereinbart erbracht wird. Rücktrittsmöglichkeiten von Verträgen sind sehr kompliziert, also wende dich am besten an eine Fachperson, wenn du eine konkrete Frage hast.
Tipp:
- Einrichtungen haben mitunter Kontakt zu Anwält*innen, manchmal bieten Anwält*innen auch kostenlose Erstberatungen für junge Menschen an. Informiere dich darüber.
- Wenn du ALG II beziehst, steht dir grundsätzlich eine Rechtsmittelbeihilfe zu. Geringverdiener haben auch einen Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe….siehe Schritt 98.