Schritt 59: Wohngeld beantragen

Wenn du deine Miete selbst bezahlen musst aber nicht so viel Geld hast, kannst du Wohngeld beantragen.

Du kannst in der Regel kein Wohngeld beantragen, wenn du:

  • ALG II
  • Schüler*innen BaföG
  • Student*innen BaföG
  • Sozialhilfe oder
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehst.

Wohngeld erhältst du nur, wenn dein Lebensunterhalt abgedeckt ist, du jedoch nur wenig Geld verdienst (prüfe zuerst ob du ergänzend ALG II bekommst).

Tipps: Informiere dich vorher genau und dann…

  • Dranbleiben!
  • Abwarten!
  • Gegeben falls Antrag neu stellen!
  • Eine Beratungsstelle in Anspruch nehmen, wenn du allein nicht weiterkommst!