Schritt 49: Prüfe, ob du geschäftsfähig bist

Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass du alleine Verträge abschließen kannst. Egal, ob es um Handyverträge, Mietverträge oder andere Kaufverträge geht. Solange du minderjährig bist, bist du nur beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet du kannst nur in bestimmten Situationen „Verträge“ abschließen, z.B. wenn du Taschengeld frei zur Verfügung hast und damit einkaufen gehst.

Ansonsten brauchst du die Einwilligung von deinen Eltern/Sorgeberechtigten oder einem Vormund. Mit dem 18. Geburtstag bist du geschäftsfähig, aber dann bist du auch für alles haftbar.

! Wenn du eine*n gerichtlichen Betreuer*in hast, musst du auch nach der Volljährigkeit Verträge und Geldangelegenheiten mit ihr*m absprechen.