Schritt 41: Sozialversicherungsnummer beantragen

Wenn du einen Job annimmst, dann brauchst du eine Sozialversicherungsnummer. Jedenfalls dann, wenn du mehr als 450 Euro pro Monat verdienst. Dann werden die sogenannten „Sozialversicherungsbeiträge“ fällig. Der Arbeitgeber bezahlt in die Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung ein  (je nach Einkommen wird von deinem Gehalt auch ein Beitrag in die Versicherungen einbezahlt). Das gilt auch für Auszubildende.

Jeder Mensch in Deutschland hat eine eigene Sozialversicherungsnummer. Seit 2005 bekommt jeder ab Geburt eine Sozialversicherungsnummer.

Wenn du Deine Sozialversicherungsnummer nicht kennst, kannst du bei der Deutschen Rentenversicherung anrufen: Telefonisch unter 0800 / 1000 4800 (kostenfrei aus dem dt. Festnetz). Oder du fragst bei deiner Krankenkasse nach.