Schritt 35: ganz wichtig: Akten vom Jugendamt anfordern

Wenn du bald ausziehen wirst, endet deine Hilfe beim Jugendamt auch irgendwann. Das Jugendamt führt Akten über dich und deine Geschichte. Diese Akten werden irgendwann (in der Regel nach zehn Jahren) vernichtet. Du könntest diese Akten später brauchen.

Mal angenommen, du hast kein gutes Verhältnis zu deinen Eltern. Ihr sprecht nicht mehr miteinander oder streitet Euch. Im deutschen  Sozialrecht ist es so, dass ihr für eure Eltern auch unterhaltsverpflichtet seid, wenn sie Hilfe brauchen. So kann es dazu kommen, dass ihr später, sollten eure Eltern pflegebedürftig werden, für die Pflege eurer Eltern zahlen müsst. Oder für die Beerdigung. Ihr könnt diese Verpflichtung unter bestimmten Umständen abwehren. Aber dafür braucht ihr die Akten, um unter Umständen (sollte es so sein) beweisen zu können, dass euch Unrecht widerfahren ist.

TIPP: Beantragt beim Jugendamt Akteneinsicht nach § 25 SGB X (zehn). Dann könnt ihr die Akten im Jugendamt anschauen und Kopien machen. Solltet ihr dabei Probleme bekommen, wendet Euch an eine Ombudstelle.