Schritt 29: Bürgschaft organisieren

Bei einer Bürgschaft formuliert eine Person schriftlich, dass er oder sie deine Miete bezahlt, wenn du es gerade nicht kannst. Viele Vermieter*innen wollen solch eine Bürgschaft haben und vermieten ohne eine solche Bürgschaft gar nicht. Oftmals übernehmen solche eine Bürgschaft die Eltern. Im Jugendhilfekontext ist es schwieriger, weil Einrichtungen oder Träger nicht die Bürgschaft übernehmen. Und die Eltern fallen als Bürgen oft aus. Das Einkommen des Bürgenden oder der Bürgenden muss ungefähr das Dreifache der KaltMiete betragen. Außerdem wird meistens eine Schufa-Auskunft des Bürgenden oder der Bürgenden verlangt.

Oft fordern Vermieter*innen noch eine Bürgschaft und eine Kaution, obwohl es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, dass man beides braucht.

 

Tipp:

  • Wenn du ALG II beziehst, brauchst du keine Bürgschaft, denn das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter bezahlt.

 

Links:

Du willst wissen, was genau eine Bürgschaft und wie diese funktioniert? Dann lies diesen Artikel von bonify: https://www.bonify.de/buergschaft

In diesem Artikel steht wissenswertes, worauf du und dein Bürge achten solltet: https://www.biallo.de/ratenkredit/ratgeber/buergschaft/