Schritt 20: ALG II / Hartz IV

ALG II  (Arbeitslosengeld zwei) kannst du erhalten, wenn du erwerbsfähig und hilfsbedürftig bist. Das heißt du musst fähig sein, mindestens drei Stunden am Tag arbeiten zu können und deinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Tasche bezahlen können. Außerdem musst du mindestens 15 Jahre alt sein. Zum Antrag im Jobcenter brauchst du nur deinen Ausweis, dort wird man dir dann alles Weitere erklären.

Tipps:

  • Stelle ALLE Fragen die du hast! Hole dir immer eine zweite Meinung ein. Geh nicht allein ins Jobcenter oder in die Agentur für Arbeit. Wenn du mit deinem*r Berater*in nicht zurechtkommst, kannst du jederzeit verlangen zu wechseln.
  • Frage regelmäßig persönlich vor Ort nach dem Stand deines Antrags, dadurch kannst du den Prozess beschleunigen.
  • Du kannst auch über das Jobcenter in Ausbildung, Job oder Umschulung vermittelt werden, oder eine Weiterbildung  finanziert bekommen. Dies wird dir entweder vom Jobcenter angeboten, oder du stellst einen Antrag.
  • Überlege, ob du die Miete gleich direkt an den*die Vermieter*in überweisen lassen willst. Dann verschuldest du dich im Zweifel nicht.
  • Du kannst auch eine Erstausstattung für die eigene Wohnung beantragen. Wenn allerdings das Jugendamt die Erstausstattung bezahlt, dann solltest du keinen weiteren Antrag beim Jobcenter stellen.