Schritt 17: Unterhalt einfordern

Grundsätzlich sind die biologischen/leiblichen Eltern bis zur ersten abgeschlossenen Berufsausbildung oder bis maximal 25 Jahren für deinen Lebensunterhalt zuständig.

Du bist dafür verantwortlich den Unterhalt mit deinen Eltern zu klären. Wenn du dabei Unterstützung brauchst, kannst du dich an die Unterhaltsstelle wenden. Frag dazu im Rathaus deiner Stadt oder Gemeinde nach. Die Unterhaltsstellen sind in der Regel im Rathaus (Referat/Abteilung Familienangelegenheiten).

Hier wird geprüft ob die Eltern verpflichtet sind für deinen Lebensunterhalt zu zahlen.

 

Tipps:

  • Nachweis über das eigene Einkommen und das von beiden Elternteilen (auch wenn sie getrennt sind) mitnehmen. Wenn du sowas hast.
  • Wenn ein Elternteil unbekannt ist, kann es länger dauern, bis das Amt Nachforschungen abgeschlossen hat.
  • Andere staatliche Zuschüsse bekommst du in der Regel nur, wenn deine Eltern nicht unterhaltspflichtig sind.

 

Links:

Bis wann du Anspruch auf Unterhalt hast, erklärt sich in diesem Link: https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/