Bei der Ummeldung im Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro (normalerweise im Rathaus) braucht man eine Wohnungsgeberbescheinigung. Das heißt, dass dein*e Vermieter*in dir bestätigt, dass du in der angegebenen Adresse wohnst. Die Wohnungsgeberbestätigung ist dafür da, dass du dem Einwohnermeldeamt nicht deinen Mietvertrag zeigen musst.
Du musst dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.
In der Regel bekommst du die Wohnungsgeberbescheinigung mit dem Mietvertrag zugeschickt. Frag am besten dein*e Vermieter*in, dass du sie auch wirklich mit dem Mietvertrag zugeschickt bekommst.