Schritt 97: Wenn du mit dem Gesetz in Konflikt gerätst

Es kann sein, dass du mit dem Gesetz in Konflikt gerätst. Dir wird z.B. vorgeworfen, dass du geklaut hättest oder dass du in einem Antrag falsche Angaben gemacht hast oder dass dich jemand anzeigt. Was tun?

Du kannst dich bis zum Alter von 21 Jahren an die „Jugendgerichtshilfe“ wenden. Dort arbeiten Sozialarbeiter*innen, die dir zur Seite stehen, die dich beraten können und die dir auch sagen können, was rechtlich auf dich zukommen kann. Die Jugendgerichtshilfe ist in der Regel ein Teil des Jugendamtes.

Du kannst dich jederzeit an die Jugendgerichtshilfe wenden, ob es nun schon Ermittlungen oder eine Anklage gibt oder ob du nur vermutest, dass es dazu kommen kann.

Falls es zu einer Anklage kommt, wird es immer vom Gericht gern gesehen, dass du dich selbst an die Jugendgerichthilfe gewandt hast. Schaden wird es dir sicher nicht.