Schritt 9: Das sogenannte „P-Konto“

Solltest du schon einmal viele Schulden gemacht haben, dann kann es sinnvoll sein, ein sogenanntes „P-Konto“ einzurichten.

Das P-Konto ist ein pfändungsfreies Konto, das heißt, wenn du Schulden hast, kann man dir, wenn du unter 1133,80 € auf deinem Konto hast, kein Geld wegnehmen.

Außerdem kannst du nach einer Pfändung immer noch auf den geschützten Betrag (1133,80€) zugreifen und Überweisungen tätigen.

 

Tipps:

  • Informiere dich gründlich über deine Möglichkeiten
  • Man kann jedes Girokonto zu einem P-Konto umändern.
  • Lege kein P-Konto an, wenn es nicht unbedingt nötig ist.
  • Jede Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, die kostenlose Anlegung eines P-Kontos anzubieten.

 

Links:

Über diesen Link  findest du die  Vorteile eines ,,P“ Kontos: https://www.test.de/Pfaendungsschutzkonto-Mehr-Schutz-fuer-Schuldner-4104062-0/

Solltest du noch offene Fragen haben, was das „P-Konto“ betrifft, kommst du über diesen Link zur Seite der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/fragen-und-antworten-zum-pfaendungsschutzkonto-pkonto-5959