Schritt 66: Du musst dich „ummelden“

Sobald du umgezogen bist, hast du in der Regel zwei Wochen Zeit dich umzumelden. Dies kannst du beim Ortsamt in deiner Nähe tun. Um dich umzumelden brauchst du zunächst keine Dokumente. Es ist aber sinnvoll, wenn du schon deine Wohnungsgeberbescheinigung mitbringst. Sonst musst du sie später dort einreichen.

Deine Adresse wird mit der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt geändert. Allen anderen Ämtern musst du aber deine Adressänderung selbst mitteilen.

Am besten sendest du den betreffenden Firmen/Institutionen eine E-Mail, in der du mitteilst, dass du eine neue Adresse hast. Folgende Institutionen sollten auf jeden Fall von dir angeschrieben werden:

  • Deine Bank
  • Das Jobcenter/ Arbeitsamt
  • Deine Krankenkasse
  • Der Betrieb in dem du arbeitest/Ausbildungsstellen/Schulen
  •  Versicherungen und alle von denen du Rechnungen bekommst (Handy, Internet, Strom, usw,).