Schritt 31: Schufa-Auskunft beantragen und Mietschuldenfreiheit bestätigen lassen

Wenn du aus einer Jugendhilfeeinrichtung ausziehst, kannst du dir von dort eine Mietschuldenfreiheitserklärung ausstellen lassen. Das heißt, dass du keine Mietschulden hast. Normalerweise stellt die dein*e ehemalige*r Vermieter*in aus. Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung musst du an dein*e Vermieter*in geben.

Die Schufa gibt Auskunft über alle Schulden, z.B. auch Handyvertragsschulden oder ähnliches. Eine Schufa-Auskunft bestätigt (im Idealfall), dass du generell keine Schulden hast. Du kannst Dir eine solche Schufa-Auskunft selbst organisieren.

 

Tipp:

  • Einmal pro Jahr hat jede*r Anspruch auf eine Schufa-Auskunft. Die kannst du dir schon mal besorgen. Auf der Seite https://www.meineschufa.de/site-11_3_1 kannst Du die Auskunft online beantragen. Achte darauf, dass du wirklich die kostenlose Variante bestellst, einige Varianten auf dieser Seite kosten Geld.
  • Andere Variante: du erteilst dem/der Vermieter*in eine Vollmacht, dass er/sie eine Auskunft von der Schufa erhält.