Wenn du ALG II bekommst oder beantragen willst, muss das Jobcenter dir die ANGEMESSENHEIT deiner Wohnung bescheinigen. Dafür musst du mit einem Wohnungsangebot („Expose“) vor Unterschreiben eines Mietvertrages zum Amt. Dieses wird prüfen ob die Wohnung angemessen groß und bezahlbar ist. Erst dann darfst du den Mietvertrag unterschreiben.
Wie groß und teuer eine Wohnung ist, kannst du in der Regel im Internet finden. Das ist von Region zu Region unterschiedlich.
Tipp: Du kannst vor der Wohnungssuche beim Jobcenter anrufen und erfragen wie groß und teuer die Wohnung sein darf.
Begriffserklärung:
- Exposé: Die Beschreibung einer Immobilie, hier kannst du alle wichtigen Informationen (Fläche, Miete, Baujahr, Angaben über den Energieverbrauch etc.) zu der Wohnung finden. Wenn du den/die Vermieter*in bzw. den/die Makler*in fragst wird er*sie dir ein Exposé geben, das kannst du beim Jobcenter vorlegen.